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Die eigentümliche Rückziehung des 50-Filler-Turul (1916–1917)

2026.03.15. 0 comments

Ich habe eine interessante Sache recherchiert: Manchmal wird ein Nennwert aus verständlichen Gründen zurückgezogen (wie beim 4-Filler oder der 3-Krone), aber der 50-Filler wurde kontinuierlich produziert und dennoch ein Jahr früher aus dem Verkehr gezogen als die anderen. Hier ist der Grund:

Im Kreuzfeuer der Erlasse

Obwohl die gesamte Turul-Serie bis Ende 1917 im Umlauf blieb, verschwand dieser eine Nennwert ein Jahr früher. Der Grund wird beim Vergleich der zeitgenössischen Posterlasse klar.

Am 27. September 1916 erließ die Postdirektion den Erlass Nr. 70.987, der die Rückziehung mehrerer Turul-Nennwerte – darunter den 50-Filler – mit Wirkung zum 31. Dezember 1916 anordnete. Zu dieser Zeit enthielt die Liste noch die 1-, 12-, 16-, 30-, 35-, 50- und 60-Filler-Werte sowie die 5-Kronen-Briefmarke.

Die unerwartete Wendung

Die Geschichte nahm am 2. Januar 1917 eine Wendung mit einem neuen Erlass (Nr. 94.879/1916). Dieser besagte, dass von den zur Rückziehung vorgesehenen Nennwerten alle im Umlauf bleiben sollten – mit Ausnahme des 50-Fillers.

  • Ab dem 1. Januar 1917 durfte die Marke nicht mehr zur Frankierung verwendet werden.
  • Die sich in öffentlichem Besitz befindlichen Exemplare konnten bis zum 15. Januar umgetauscht werden.
  • Die Postämter mussten ihre Bestände getrennt aufbewahren.

Den letzten Punkt setzte der Erlass vom 8. November 1917, der die vollständige Rückziehung der Turul-Serie anordnete und ausdrücklich feststellte, dass die bereits früher zurückgezogenen 50-Filler-Marken zu diesem Zeitpunkt an die Wertbestandslager abgegeben werden sollten.

Was war der wahre Grund?

Der Grund für die separate Rückziehung war weder ein technischer noch ein Druckfehler, und es gab auch kein Bestandsproblem dahinter. Es handelte sich um eine bewusste postalische Entscheidung: Aufgrund der kriegsbedingten Gebührenerhöhungen hatte der 50-Filler-Nennwert einfach seine Funktion im täglichen Verkehr verloren, also zog die Post ihn einseitig aus dem Verkehr.



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